Garantieleistung

Wir gewähren 3 Jahre Garantie auf unsere Feuerlöschgeräte.

Garantiebedingungen:

Der Vertreiber Schweizer Brandschutz gewährt 3 Jahre eine Garantie auf die mit dem Garantieversprechen beworbene Ware. Die Frist für die Berechnung der Garantiedauer beginnt mit Rechnungsdatum. Die Garantieleistung des Herstellers erstreckt sich räumlich auf das Land der Schweiz.

Schweizer Brandschutz garantiert dem Käufer eines Feuerlöschers, dass der solide Stahlbehälter des Feuerlöschers bei sachgerechter Nutzung und regelmäßiger Wartung mindestens 3 Jahre ab Kaufdatum funktionsfähig bleiben wird.

Der Schweizer Kundendienst wird nach der erfolgten Prüfung Ihres Feuerlöschers einen Instandhaltungsnachweis auf dem Feuerlöscher anbringen.

So erhalten Sie die Schweizer Brandschutz 3-Jahres Garantie:

Fragen Sie Ihren autorisierten Schweizer Brandschutz-Fachhandelspartner nach einem Wartungsvertrag im Rahmen der Schweizer Brandschutz-Garantie, so können Sie sicher gehen, dass der Feuerlöscher fristgerecht durch unseren Kundendienst geprüft wird, Sie die volle Garantie gemäss Garantiebedingungen erhalten und der Feuerlöscher im Einsatzfall funktionsfähig ist.

Voraussetzung für die Gewährung der Garantie ist:

  • Die regelmässige (alle 36 Monate) fach- und sachkundige Wartung und Instandhaltung oder Reparatur des Feuerlöschers muss durch einen von Schweizer Brandschutz autorisierten Kundendienst oder Sachkundigen nach den Herstellervorgaben und den Instandhaltungsanweisungen des Herstellers erfolgen.
  • Veränderungen an dem Löscher durch den Einbau von nicht geeigneten / nicht zugelassenen oder anderen, als Original Schweizer Brandschutz Ersatzteilen dürfen nicht vorgenommen worden sein.
  • Die sachkundige Nutzung des Löschers
  • Der Schutz und die Pflege des Löschers vor schädlichen Umwelteinflüssen und sonstigen erwünschen Ausseneinflüssen.
  • Kein grob nachlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Betreibers / Nutzers / Dritter, die zur Beeinträchtigung der Funktionsweise geführt haben (z.B. Vandalismus)
  • Kein Einsatz des Feuerlöschers bei Ereignissen, die als Höhere Gewalt zu bezeichnen sind: Krieg, innere Unruhen, Katastropheneinsätze und sonstige besondere Ereignisse.
  • Der Käufer muss ihm bekannte Mängel, umgehend und rechtzeitig beseitigen.

Eine Inanspruchnahme der Garantieleistung setzt voraus, dass dem Garantiegeber die Prüfung des Garantiefalls durch Einschicken der Ware ermöglicht wird. Hierbei ist darauf zu achten, dass Beschädigungen auf dem Transportweg durch eine entsprechende Verpackung vermieden werden.

Für die Beantragung der Garantieleistung müssen Sie eine Kopie der Originalrechnung und den Wartungsnachweis des Feuerlöschers der Warensendung beilegen. Wir bitten um Verständnis, dass Schweizer Brandschutz ohne Beilegung dieser Rechnungskopie und des Wartungsnachweises die Garantieleistung ablehnen kann. Die Übersendung der Rechnungskopie dient der Berechnung der Garantiefrist. Des Weiteren müssen Sie Namen und Anschrift des Verkäufers mitteilen, sofern sich dies nicht aus der beigefügten Rechnungskopie ergeben sollte.

Sofern es sich um einen berechtigten Garantieanspruch handelt, erfolgt die Garantieabwicklung für Sie frachtfrei. Eventuell von Ihnen verauslagte Versandkosten werden dann durch den Garantiegeber erstattet.

Tritt während dieses Zeitraums und unter Einhaltung der Vorraussetzungen für die Gewährung der Garantie ein Material- oder Herstellungsfehler auf, gewährt Schweizer Brandschutz als Garantiegeber im Rahmen der Garantie eine der folgenden Leistungen nach seiner Wahl:

- kostenfreie Reparatur der Ware oder
- kostenfreier Austausch der Ware gegen einen gleichwertigen Artikel (ggf. auch ein Nachfolgemodell, sofern die ursprüngliche Ware nicht mehr verfügbar ist).